Digital & KI

EU AI Act: Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen

Pflichten, Fristen und Risikoklassen der europäischen KI-Verordnung – kompakt erklärt.

23.10.2026

1 Min. Lesezeit

Reihe wehender Europaflaggen

Mit der KI-Verordnung, dem AI Act, hat die Europäische Union den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz geschaffen. Die Pflichten treten schrittweise in Kraft. Betroffen sind nicht nur Entwickler, sondern auch Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen.

Der risikobasierte Ansatz

Die Verordnung teilt KI-Anwendungen nach ihrem Risiko ein. Bestimmte Praktiken, etwa manipulative Systeme oder Social Scoring, sind verboten. Für Hochrisiko-Systeme – zum Beispiel in Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritischer Infrastruktur – gelten strenge Anforderungen. Für viele andere Anwendungen gelten vor allem Transparenzpflichten.

Anbieter und Betreiber

Die Pflichten unterscheiden sich je nach Rolle. Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es auf den Markt. Betreiber setzen es in eigener Verantwortung ein. Auch Betreiber müssen etwa dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Erste Schritte

Unternehmen sollten zunächst eine Bestandsaufnahme machen: Welche KI-Systeme werden genutzt, wofür und von wem? Auf dieser Basis lässt sich einordnen, welche Risikoklasse betroffen ist und welche Pflichten folgen.

Fristen im Blick behalten

Weil die Regeln gestaffelt gelten, lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf den Zeitplan der EU-Kommission und auf Leitlinien der zuständigen Behörden. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.